Rechtsupdate: Reiserecht im Lichte der Covid-19 Pandemie

 

„Eine normale Urlaubssaison wird es diesen Sommer nicht geben können“. Das teilte Bundesaußenminister Heiko Maas kürzlich mit. Ein Schock, wenn auch nicht unerwartet, nicht nur fürdie gesamte Reisebranche, sondern auch für Verbraucher, die ihren Jahresurlaub bereits gebucht und bezahlt haben. Aufgrund der aktuellen weltweiten Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für nicht notwendige und touristische Reisen bis 03.05.2020 sowie Einreisebeschränkungen und Ausgangssperren zahlreicher Länder wurden nahezu alle Reisen bis Ende April storniert. Ob und wieTourismus stattfinden kann, ist ungeklärt. Welche Rechte und Pflichten aber haben Verbraucher und Tourismusunternehmen, wenn die Reise abgesagt und der Reisepreis bezahlt ist? Der deutsche Gesetzgeber hat einige krisenbedingte Änderungen beschlossen, weitgehend bleibt es bei der bisherigen Rechtslage:

 

Für Pauschalreisen und Kreuzfahrten gilt unverändert: wird die Reise aufgrund „außergewöhnlicher unvermeidbarer Umstände“ durch das Reiseunternehmen storniert, ist der Reisepreis innerhalb von14 Tagen zu erstatten. Stornierungsgebühren müssen Sie als Reisender nicht tragen. Rechtlich nichtabschließend geklärt ist die Frage, ob eine weltweite Pandemie einen solchen außergewöhnlichen unvermeidbaren Umstand darstellt. Nach unserer Auffassung stellt die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ein starkes Indiz für einen solchen Umstand dar. Grundlage einer kostenlosen Stornierung ist jedenfalls die Schließung der Sehenswürdigkeiten am Zielort. Auch Grenzschließungen des Urlaubslandes begründen den kostenlosen Reiserücktritt. Bietet Ihnen ein Reiseunternehmen anstelle der Erstattung einen Gutschein an, besteht keine Pflicht, diesen zu akzeptieren.

 

Schwieriger ist die Rechtslage für Individualreisende: liegt das Reiseziel in einem Sperrgebiet, gelten im Urlaubsland Ausgangsbeschränkungen oder sind die touristischen Einrichtungen geschlossen, liegt nach deutschem Recht ein Wegfall der Geschäftsgrundlage vor, der Reisepreis ist zu erstatten. Haben Sie Ihre Unterkunft bei einem ausländischen Anbieter gebucht, gilt das dortige Landesrecht meist auch bei Buchungen über Onlineportale im Inland. Befindet sich Ihre Unterkunft im Inland, sind die Hotelkosten zu erstatten, solange die Reisebeschränkungen gelten.
Sagt eine Airline einen Flug ab, ist der Ticketpreis zu erstatten. Grundsätzlich sind auch Sie als Fluggast auch jederzeit berechtigt, einen Flug zu stornieren. Inwieweit hierfür Stornierungsgebühren anfallen, hängt vom jeweiligen Tarif ab.

 

Musik-, Kultur-, Sport-, oder sonstigen Freizeitveranstaltungen sind überwiegend abgesagt. Nach derzeitiger Rechtslage besteht ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Das Bundeskabinett hatanstelle der Erstattung der Ticketpreise eine Gutscheinlösung beschlossen. Der entsprechende Gesetzentwurf muss zunächst im Bundesrat beschlossen werden. Ob diese Regelung rückwirkend, etwa für Tickets, die vor dem 08.03.2020 gekauft wurden, gelten soll, ist bisher offen. Für Veranstaltungen im Ausland gelten unter Umständen abweichende Regelungen.

 

Im Versicherungsschutz einer Reiserücktrittsversicherung ist die Stornierung einer Reise aufgrundder Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes nicht enthalten. Die Angst vor Ansteckung bei der Reisein ein Risikogebiet stellt keinen versicherten Rücktrittsgrund dar. Versicherungsschutz besteht nur,wenn die Reise aus einem der versicherten Gründe nicht angetreten werden kann. Dies ist etwa der Fall bei einer schweren Erkrankung des Reisenden. Auch hier ist Vorsicht geboten. Zahlreiche Reiserücktrittsversicherungen enthalten Klauseln, die Krankheiten, die von der WHO als Pandemie eingestuft werden, ausschließen. Covid-19 wurde von der WHO am 11.03.2019 als Pandemie eingestuft. Sollten Sie also die Reise aufgrund einer Erkrankung an Covid-19 nicht antreten können, muss zunächst der Umfang des Versicherungsschutzes geprüft werden.

 

Sie konnten aufgrund der Covid-19 Pandemie eine Reise in den vergangenen Wochen nicht antreten? Sie wissen nicht, ob Sie eine für die kommenden Monate geplante Reise stornieren sollen? Ihre Reisewurde storniert und das Reiseunternehmen weigert sich, den Reisepreis zu erstatten? Sie haben Anreise und Hotel für eine Veranstaltung gebucht, die nun nicht stattfinden kann? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne! Auch über weitere Rechtsänderungen im Hinblick auf Ihren Sommerurlaub halten wir Sie gern auf dem Laufenden!

 

Stand 24.04.2020