Einspruch gegen Steuerbescheide kann jeder betroffene Steuerbürger selbst einlegen. Dennoch ist es sinnvoll, sich anwaltlichen Rat einzuholen, um den jeweiligen Sachverhalt richtig vorzutragen. Dies gilt bei Abfassung von Rechtsbehelfen und Begründungen ebenso wie bei Anträgen auf Stundung und Erlass von Steuerforderungen.