Das deutsche Steuerrecht ist an Komplexität nicht zu übertreffen. UM UNANGENEHME FOLGEN ZU VERMEIDEN, EMPFIEHLT SICH Eine kompetente Beratung.

 

Einspruch gegen Steuerbescheide kann jeder betroffene Steuerbürger selbst einlegen. Dennoch ist es sinnvoll, sich anwaltlichen Rat einzuholen, um den jeweiligen Sachverhalt richtig vorzutragen. Dies gilt bei Abfassung von Rechtsbehelfen und Begründungen ebenso wie bei Anträgen auf Stundung und Erlass von Steuerforderungen.