Erbrecht betrifft jeden. Ob als Erbe oder Miterbe, als vom Erbe Ausgeschlossener oder als Erblasser.

 

Die Nachfolgeplanung von Unternehmen und vermögenden Privatpersonen bedarf gerade unter dem Gesichtspunkt der schenkungs- und erbschaftsteuerlichen Gestaltung einer qualifizierten Beratung, die sowohl rechtliche als auch steuerrechtliche Belange berücksichtigt und steuerliche Freibeträge nutzt. Der Erhalt von Unternehmen und Vermögen für die nächste Generation hat dabei unsere Priorität.