Die Klärung von Pflichtteilsansprüchen sollte bereits bei der erbrechtlichen Gestaltung zu Lebzeiten bedacht werden. Dies sichert den nächsten Angehörigen eine Mindestteilhabe am Nachlass, sofern diese nicht zum Kreis der berufenen Erben zählen. So können spätere Streitigkeiten vermieden werden.
Alternativ vertreten wir Pflichtteilsberechtigte bei der Verfolgung ihrer Rechte am Nachlass hinsichtlich aller Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche, gerichtlich wie außergerichtlich.