Erbrecht betrifft jeden. Ob als Erbe oder Miterbe, als vom Erbe Ausgeschlossener oder als Erblasser.

 

Die Bearbeitung von Erbfällen lehrt, dass eine professionelle Beratung zur Testamentsgestaltung sehr zu empfehlen ist. Kompetent und mit Blick auf die steuerrechtlichen Folgen bringen wir klare, in sich verständliche Regelungen zu Weg, die einen späteren Erbstreit vermeiden.

Gerne klären wir über verschiedene Aspekte auf: das handschriftliche Testament, das gemeinschaftliche Testament von Ehegatten/Lebenspartnern, den Erbvertrag, die Anordnung von Vermächtnissen, Auflagen oder Anordnung einer Miterbengemeinschaft.