Verwandte in gerader Linie sind einander lebenslang zum Unterhalt verpflichtet. Immer häufiger treten Sozialbehörden an erwachsene Kinder heran, dass diese für die gegebenenfalls nicht gedeckten Heimkosten ihrer Eltern aufkommen. Was zu Abzugspositionen, Selbstbehalten und der Wahrung der eigenen Alterssicherung zu beachten ist, prüfen wir gerne.