Familienrecht hat viele Facetten. Es erfordert nicht nur Sensibilität für die Situation der involvierten Personen, sondern auch eine hohe Spezialisierung als Fachanwälte, professionelle Bearbeitung und fundiertes Wissen.

 

Gerne beraten wir Sie zu den steuerrechtlichen Schnittstellen im Familienrecht, denn Trennung und Scheidung bedeuten auch immer steuerrechtliche Konsequenzen. Dies betrifft den Arbeitnehmer mit dem Steuerklassenwechsel und seinen einkommensmäßigen Folgen, den Selbstständigen bei der Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens, das nicht zwingend mit dem steuerlichen Einkommen identisch ist, und Fragen der Zusammenveranlagung oder getrennten Veranlagung (Einzelveranlagung) zur Einkommensteuer.