Die Fragen von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt sowie der Betreuungsunterhalt gemäß § 1615 l BGB sind im Familienrecht von elementarer Bedeutung. Die Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens, Fragen der Leistungsfähigkeit sowie die eigene Erwerbsverpflichtung bestimmen diese Bereiche. Gerne stellen wir dazu unsere präzisen Kenntnisse der Rechtsprechung zur Verfügung.