Familienrecht hat viele Facetten. Es erfordert nicht nur Sensibilität für die Situation der involvierten Personen, sondern auch eine hohe Spezialisierung als Fachanwälte, professionelle Bearbeitung und fundiertes Wissen.

 

Die Fragen von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt sowie der Betreuungsunterhalt gemäß § 1615 l BGB sind im Familienrecht von elementarer Bedeutung. Die Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens, Fragen der Leistungsfähigkeit sowie die eigene Erwerbsverpflichtung bestimmen diese Bereiche. Gerne stellen wir dazu unsere präzisen Kenntnisse der Rechtsprechung zur Verfügung.