Familienrecht hat viele Facetten. Es erfordert nicht nur Sensibilität für die Situation der involvierten Personen, sondern auch eine hohe Spezialisierung als Fachanwälte, professionelle Bearbeitung und fundiertes Wissen.

 

Im Verlauf einer Trennung oder einer Ehescheidung ergeben sich eine Vielzahl von Fragen, beginnend mit der Regelung von Kindes- und Getrenntlebensunterhalt, nachehelichem Ehegattenunterhalt, Nutzung der Ehewohnung, güterrechtliche Fragen, Frage zur Vermögensauseinandersetzung, Haushaltsteilung sowie Sorgerechts- und Umgangsthemen.

Unser Ziel ist es, die außergerichtlichen Möglichkeiten einer einvernehmlichen Regelung auszuloten und einen Weg zu finden, der beide Ehegatten gesichtswahrend und wirtschaftlich geordnet aus der gescheiterten Beziehung gehen lässt.

Gerade im Interesse gemeinsamer Kinder sind einvernehmliche Regelungen von unschätzbarem Wert, um unbeschwert Eltern gemeinsamer Kinder bleiben zu können. Gerne bringen wir unser Wissen dazu vermittelnd ein.