Nicht alle im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung zu klärenden Verfahren lassen sich außergerichtlich und einvernehmlich regeln.
Häufig sind Kindesunterhalt, Getrenntlebensunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Haushaltsteilung, Ehewohnung, Sorgerecht und Umgangsrecht Themen gerichtlicher Auseinandersetzungen.
Wir vertreten Sie selbstverständlich in allen Instanzen und in allen familienrechtlichen Verfahren.